AGBs

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sindauch bezüglich der Preisangabenfreibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

§ 3 Preise

Die genannten und vereinbarten Preise enthalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt.

§ 4 Gewährleistung

Wenn der Käufer Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Ist der Käufer Unternehmer und war der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang mangelhaft, so leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Offensichtliche Mängel muss der Unternehmer spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich dem Verkäufer mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereit zu halten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen. Bei Verkäufen an einen Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen.

§ 5 Haftung

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige an den Verkäufer, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Käufer.

§ 7 Zahlung

Sämtliche Rechnungen des Verkäufers sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % (bei Unternehmern 9 %) über dem Basiszinssatz zu berechnen. Ist dem Verkäufer ein höherer Zinsschaden entstanden, kann er auch diesen geltend machen.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der BRD, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers und für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht als Gerichtsstand vereinbart, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist.

§ 9 Schlichtung

Der Verkäufer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.